Chlorgaswartung

Chlorungsanlagen & Chlorgaswartung

Wartung von Chlorungsanlagen der Markenhersteller Evoqua®, Jesco® und Prominent®

Für die Durchführung der vorgeschriebenen Prüfungen sollte ein Wartungsvertrag mit einer fachkundigen Firma abgeschlossen werden.

Chlorungsanlagen unter Verwendung von Chlorgas sind regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich und vor jeder Wiederinbetriebnahme durch einen Sachkundigen auf Sicherheit zu prüfen.

Mit der Bedienung und Wartung von Chlorungsanlagen sowie mit dem Umgang mit Chemikalien dürfen nur Personen beauftragt werden, die darin unterwiesen sind und von denen zu erwarten ist, dass sie ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen.

Dichtheitsprüfungen von flexiblen Gas führenden Verbindungsleitungen einschließlich der Anschlüsse sowie Prüfung der Wassersprühanlage und des Chlorgaswarngerätes sind vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und danach mindestens alle 6 Monate durchzuführen.

Über Art und Ergebnis der Prüfungen ist ein schriftlicher Nachweis zu führen.

Einschlägige Rechtsnormen für Chlorgaswartungen

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Regeln für den Betrieb von Bädern (BGR/GUV-R 107-001)
  • Chlorung von Wasser (DGUV Vorschrift 50 und 51)
  • Chlorgasdosieranlagen zur Wasseraufbereitung (DIN 19606)

Wir bieten Ihnen fachgerechte Wartungen von Regelventilen der folgenden Hersteller:

Ihre Vorteile bei der Beauftragung von Tricura für Ihre Chlorgaswartungen:

 

  • werksgeschulte Fachmonteure
  • vollausgestattete Service-Fahrzeuge
  • zugelassener Betrieb nach WHG
  • vertrauensvolle und sichere Zusammenarbeit
Leistungsspektrum-Schwimmbadtechnik
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